für Buchungen ab dem 01.07.2018
Die Bedingungen gelten nur für Reisen, die OSW selbst veranstaltet. Für vermittelte Reisen (Bsp.: Meißen Tourist) gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Allgemeines:
a) Grundlage des Angebots von „OSW“ und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von „OSW“ für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das „OSW“ 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, soweit „OSW“ bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen, seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder vorbehaltlos Zahlungen leistet.
c) Die von „OSW“ gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für Buchungen (außer elektronische) gilt:
a) Mit der Buchung – an die der Kunde 7 Tage gebunden ist - bietet der Kunde „OSW“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch „OSW“ zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt „OSW“ dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Textform, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat (Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen)
1.3. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr:
Dem Kunden wird der Ablauf der Buchung erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur, zur Löschung oder zum Zurücksetzen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die angebotene Vertragssprache ist deutsch. Mit Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde „OSW“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Hieran ist der Kunde 5 Werktage gebunden. Dem Kunden wird der Eingang der Buchung unverzüglich bestätigt. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Angaben. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von „OSW“ beim Kunden zu Stande.
1.4. „OSW“ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
2. Bezahlung
2.1. „OSW“ und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Liegen die Voraussetzungen vor, ist nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 7 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl „OSW“ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist „OSW“ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „OSW“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind „OSW“ vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. „OSW“ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von „OSW“ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von „OSW“ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte „OSW“ für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. „OSW“ behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern „OSW“ den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann „OSW“ den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann „OSW“ vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann „OSW“ vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für „OSW“ verteuert hat
4.4. „OSW“ ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für „OSW“ führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von „OSW“ zu erstatten. „OSW“ darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die „OSW“ tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. „OSW“ hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „OSW“ unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird die Textform empfohlen.
5.2. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert „OSW“ den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann „OSW“ eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von „OSW“ zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
„OSW“ hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei „OSW“ bzw. Reisevermittler wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Busreisen – außer Kurreisen (BR); Kurreisen (KR)